Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Grundordnung

[Stand: 27. Dezember 2012]

1. Arbeitsgruppen werden durch die Mitgliederversammlung des Historikerverbandes nach vorherigem Antrag eingerichtet und können von der Mitgliederversammlung beendet werden.

2. Die „AG Angewandte Geschichte/Public History“ ist eine Arbeitsgruppe im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD). Sie ist ein Zusammenschluss der in diesem Bereich tätigen Historikerinnen und Historiker, die zugleich Mitglieder des VHD sind. Sie wurde auf der VHD Mitgliederversammlung beim 49. Deutschen Historikertag 2012 in Mainz eingerichtet.

3. Die AG verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung des VHD.
Ziel der AG ist es, eine offene Plattform für Angewandte Geschichte/Public History zu bilden. Sie dient dem Austausch zwischen den in Wissenschaft und Praxis tätigen Historikerinnen und Historikern. Zudem soll die AG die Angewandte Geschichte als eigenständige Form der Geschichtskultur in der Fachwelt und der Öffentlichkeit etablieren.
Der Zweck der AG besteht in der Intensivierung der fachlichen Kommunikation, der Veranstaltung gemeinsamer Tagungen sowie der Diskussion und Vertretung spezieller Interessen der auf der auf diesem Gebiet arbeitenden Historikerinnen und Historiker. Informationen über die Arbeit der AG werden im Newsletter des VHD und im Internet veröffentlicht.

4. Die AG erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Unkosten, die bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen entstehen, werden durch Tagungsbeiträge und/oder Drittmittel abgedeckt.

5. Die Arbeit der AG wird durch ein Komitee koordiniert, das aus mindestens drei Mitgliedern besteht.

5.1 Die Mitglieder des Komitees werden von den Teilnehmern der Mitgliederversammlung der AG gewählt, soweit sie sich als Mitglieder des VHD ausweisen können.

5.2 An der Spitze des Komitees steht eine Vorsitzende/ ein Vorsitzender, die/der in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt wird. Die Wiederwahl ist möglich. Vorsitzende/ Vorsitzender und Komitee arbeiten eng mit dem Vorstand, Ausschuss und der Geschäftsstelle des VHD zusammen.

5.3. Der/die Vorsitzende des Komitees berichtet dem VHD regelmäßig über die Arbeit der AG.

5.4. Zur Unterstützung der fachlichen Arbeit der AG wird durch das Komitee ein Beirat aus universitären Historikerinnen und Historikern und anderen Vertretern der Disziplin berufen und von der Mitgliederversammlung der AG bestätigt.

6. Die Mitgliederversammlung der AG findet im Rahmen des Historikertages oder bei einer Tagung der AG in der Regel alle zwei Jahre statt. Die/der Vorsitzende lädt vier Wochen vor der Versammlung schriftlich zu dieser ein und fügt eine Tagesordnung bei. Über die Beschlüsse und Wahlen der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift zu verfassen. Die Protokolle werden dem Vorstand des VHD zugeleitet.

7. Diese Grundordnung kann von einer Mitgliederversammlung der AG mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. Änderungen der Ordnung bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand des VHD. Die Auflösung der AG ist der Mitgliederversammlung des VHD mitzuteilen.